FAQ's
Wichtige Informationen für Studierende, die mit Erasmus ins Ausland gehen möchten.
In diesem Abschnitt sind alle Fragen zusammengefasst, die in der Regel von Studierenden gestellt werden, die über das Erasmus+ Programm ins Ausland gehen wollen. Bitte lesen Sie die hier aufgeführten Informationen GRÜNDLICH und GENAU. Die meisten Ihrer Fragen werden sich dann sicherlich von selbst klären.
Falls Sie Kritik oder weitere Anregungen zu diesem Fragen-Katalog haben, so kontaktieren Sie bitte Frau Hartz (hartz[at]econ-theory.uni-kiel.de)! Vielen Dank.
Vorbereitung
1. Gibt es speziell für VWLer eine Informationsveranstaltung?
2. Muss ich zu der Informationsveranstaltung gehen?
3. Muss man VWL studieren, um am Erasmus+ Programm teilnehmen zu können?
Grundsätzlich ist der Austausch von Plätzen innerhalb der CAU möglich, sofern Sie zumindestens VWL im Nebenfach studieren
Bei einem Austausch von Plätzen ist zu berücksichtigen, dass die Partnerschaften immer nur zwischen den Fachbereichen bestehen und es damit auch nur eine fachbezogene Zulassung im Ausland gibt, d.h. Sie müssen an der Gastuniversität VWL-Scheine machen, die Sie sich hier anrechnen lassen können.
4. Wie erfahre ich mehr über die Auslandsuniversitäten?
- Es können Erfahrungsberichte ausgeliehen werden. Dieses sind Berichte, die ehemalige Erasmusstudierende angefertigt haben. Sie liegen im Informationszimmer des International Centers als Präsenzexemplare aus.
- Die einzelnen Internetseiten der jeweiligen Universitäten beinhalten auch nützliche Informationen. Partner-Hochschulen
5. Ich würde gerne wissen, wie an der Universität xxx das Fächerangebot ist?
Für die Beantwortung solcher Fragen sind Sie selbst verantwortlich. Tipp: Websites der Universitäten! Es ist ratsam, sich das Fächerangebot der präferierten Universität auf den eigenen Rechner zu laden, um immer wieder Kurse nachschlagen und auswählen zu können. Dann hat man die entsprechenden Informationen auch gleich für das Learning Agreement vorliegen.
Des Weiteren befinden sich nützliche Hinweise zu den Veranstaltungen der Gastuniversitäten (und auch Tipps zu deren Anrechnung) in den Erfahrungsberichten ehemaliger Erasmusstudierende. Diese Informationen sind jedoch auf Aktualität zu prüfen! Partner-Hochschulen
6. Werden mir diese Kurse auch angerechnet?
7. Welche Möglichkeiten gibt es bezüglich der Unterbringung?
8. Wo kann ich die Erfahrungsberichte einsehen?
9. Wann kann ich Erfahrungsberichte einsehen?
10. Wann und wo werden die Ergebnisse der Bewerberauswahl veröffentlicht?
11. Welches Prozedere erfolgt nach Bekanntgabe der Ergebnisse?
12. Gibt es eine Garantie für einen Erasmus-Platz?
13. Was mache ich, wenn ich keinen Platz erhalten habe?
14. Was muss ich machen, wenn ich von dem mir zugewiesenen Studienplatz im Ausland zurücktreten will?
15. Sollte ich mich auch unabhängig vom Erasmus-Austauschprogramm selbst noch an anderen ausländischen Universitäten bewerben, falls ich hier keinen Platz bekomme?
16. Wo bekomme ich weitere Informationen zum Erasmus+Programm?
Zusammenstellen der Unterlagen
17.Was sind die Auswahlkriterien für einen Auslandsaufenthalt?
Zunächst einmal muss nachgewiesen werden, dass Sie an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel immatrikuliert sind (Kopie der Studienbescheinigung genügt).
Die Noten sind NICHT der ausschlaggebende Grund für den Erhalt eines Platzes. Sie sind ein wichtiges Auswahlkriterium, aber ebenso spielt der Lebenslauf und soziales Engagement neben dem Studium eine wichtige Rolle (z.B. Fachschaft, AIESEC etc.). Zudem wird im Auswahlprozess die Studiendauer berücksichtigt.
Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen keine Rechtschreib- und Grammatikfehler beinhalten. Das macht sicherlich keinen guten Eindruck.
Ebenso ist die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen sehr wichtig. Kontrollieren Sie daher die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen bevor Sie diese einreichen.
18. Wo bekomme ich alle benötigten Vordrucke zum Ausfüllen?
19. Kann ich mehrere Orte in der Spalte Präferenzen angeben?
20. Muss ich einen Sprachnachweis vorlegen wie z.B. den TOEFL-Test?
21. Was ist das LA?
22. Wie bindend ist das LA?
23. Was muss ich mit dem LA machen?
24. Was ist das Transcript of Records?
25. Muss ich alle Kurse aus dem LA bestehen?
26. Wo und in welcher Form soll ich meine Unterlagen abgeben?
Bewerbung
27. Wer kann sich bei Erasmus bewerben?
Studierende der Volkswirtschaftslehre, die als ordentliche Studenten oder Studentinnen an der CAU immatrikuliert sind.
28. Ich studiere nicht VWL, darf ich mich trotzdem als "Fachfremder" bewerben und wie sehen meine Chancen aus?
29. Können FH-Studenten an diesem Programm teilnehmen?
30. Ich habe mich bereits am Institut für BWL um einen Erasmus-Platz beworben. Kann ich mich auch parallel am Institut für VWL bewerben?
31. Was gehört alles in die Bewerbungsunterlagen hinein?
- Online-Bewerbungsbogen unter Formulare
- Für Diplomstudierende: Notenübersicht/Vordiplom sowie Scheine des Hauptstudiums in Kopie
- Für Bachelorstudierende: Notenübersicht für Erasmus Austausch vom Prüfungsamt
- Für Masterstudierende: Bachelorzeugnis sowie Notenübersicht vom Prüfungsamt
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie der aktuellen Studienbescheinigung
- Sprachzertifikate, falls vorhanden (wünschenswert)
32. Wann sind die Bewerbungsfristen?
Am 02.02., sowohl für Winter- als auch Sommersemester.
Bitte dennoch den aktuellen Aushang im ERASMUS-Office VWL (WSP1, 3. Stockwerk) beachten. Dem Aushang und der Homepage können Sie immer die aktuellen Termine entnehmen. Fristen & Termine
33. Muss ich mich an der Gasthochschule auch bewerben?
Ja, nachdem Sie durch die Gasthochschule in Form einer E-Mail oder per Post dazu aufgefordert wurden.
Zusätzliche Informationen entnehmen Sie bitte Punkt IV. 4. des Merkblatts für Kieler Erasmus-Studierende des International Centers (hier zu erhalten - "Unterwegs in Europa" ).
34. Ich habe immer noch keine Antwort von meiner Gasthochschule erhalten! Was soll ich tun?
Die verschiedenen Universitäten antworten unterschiedlich schnell. Erfahrungsgemäß sind Gasthochschulen aus den Ländern Portugal, Spanien, Italien und Frankreich eher langsam und entspannter, was ihre Rückmeldungspflicht anbelangt. Bei Bedarf die Gasthochschule einfach erneut anmailen! Wenn Sie überhaupt keine Antwort erhalten sollten, bitte Frau Hartz (Sokrates-Office VWL, WSP1 Raum 303, Di-Do 10-13 Uhr) kontaktieren.
Sie dürfen nicht vergessen: Sobald Sie an der Gasthochschule vom International Center angemeldet worden sind, ist Ihnen der Studienplatz an der Gasthochschule sicher.
Bewerbungsverfahren
- Studierende, die sich für die Annahme eines Erasmus-Platzes entschieden haben.
1. Schritt : Sie müssen zunächst die Online-Registrierung auf der Seite des International Centers ausfüllen und diese in ausgedruckter Form bei Frau Hartz abgeben. Beachten Sie dabei die jeweiligen Fristen!
2. Schritt: Nachdem die Abgabe der Annahmeerklärung erfolgt ist, müssen Sie sich per E-Mail an Ihren Ansprechpartner/ Betreuer an der Gasthochschule wenden. Fordern Sie die Bewerbungsunterlagen der Gasthochschule an. Diese sind meistens online auszufüllen.
3. Schritt: Kümmern Sie sich zügig um eine Unterkunft. Nützliche Adressen finden Sie im International Center.
4. Schritt: Das Learning Agreement (LA) muss zur entsprechenden Gasthochschule geschickt werden. Der genaue Zeitpunkt hängt von den Bestimmungen der jeweiligen Gasthochschule ab.
5.Schritt: Absolvieren Sie den verpflichtenden Online-Sprachtest. Die Zugangsdaten für die Online-Plattform erhalten Sie zu gegebenem Zeitpunkt vom ERASMUS-Büro.
P.S.: Schritt zwei und drei kann auch parallel erfolgen.
- Studierende, die Ihren Platz nicht annehmen möchten.
Bitte sagen Sie Frau Hartz per E-Mail umgehend ab, damit die Studierenden auf der Warteliste zum Zuge kommen können.
- Studierende, die keinen Platz bekommen haben.
Sie wurden auf eine Warteliste gesetzt und können einen der Restplätze wählen. Da die endgültige Verteilung noch nicht feststeht (es sind Rücktritte zu verzeichnen), bitten wir Sie um Geduld.
Finanzielles
35. Bekomme ich weiterhin BAföG, wenn ich mit Erasmus ins Ausland gehe?
36. Ist die finanzielle Unterstützung für die einzelnen Länder unterschiedlich?
Ja, die teilnehmenden Länder wurden in drei Gruppen eingeteilt. Je nach Ländergruppe erhalten Sie einen anderen Mobilitätszuschuss. Die aktuelle Unterteilung finden Sie im ERASMUS-Leitfaden des International Centers.
37. Wie viel Geld bekomme ich als Erasmus-Student und wie erfolgt der Zahlungsprozess?
Die Höhe der monatlichen Rate (zwischen 150 - 200€) richtet sich nach der Gesamtzahl der Austauschmonate und der Ländergruppe. Die Zahlung erfolgt in zwei Raten.
Zunächst muss man eine Bestätigung (Confirmation of Arrival) von der Gasthochschule vor Ort zum International Center schicken/ faxen, als Beleg dafür, dass man tatsächlich an der Gasthochschule studiert. Die erste Rate wird dann zeitnah dieser Bestätigung überwiesen (ca. November-Dezember). Die zweite Ratenzahlung erfolgt nach Abgabe des Erfahrungsberichts (Formulare) und der weiteren Unterlagen (Confirmation of Attendance) (ca. Mai - Juni). Der ERASMUS- Zuschuss ist anrechnungsfrei.
38. Ich bekomme bereits ein Stipendium! Kann ich trotzdem auch gleichzeitig von Erasmus gefördert werden?
39. Bei welcher Bank sollte ich ein Konto einrichten, wenn ich ins Ausland gehe?
Wer ein Konto bei der Postbank in Deutschland hat, kann mit der SparCard viermal im Jahr kostenlos Geld im Ausland abheben, was auch ganz praktisch ist. In jedem Fall ist eine Kreditkarte empfehlenswert.
Konto in SchwedenEtwas kompliziert ist das schwedische Banksystem. Eine Online-Überweisung ist aus Deutschland nur per EU-Standard-Überweisung möglich. Das muss allerdings in Euro geschehen, damit es kostenlos ist (den umgerechneten Betrag selber ermitteln). In Schweden kann man weitaus mehr mit Kreditkarte bezahlen als in Deutschland, was oftmals doch sehr praktisch ist. Außerdem sind Internet-Buchungen von Hostels oder ähnlichem so ohne Probleme möglich.
In jedem Fall kann es günstig sein, in Schweden ein Konto bei der SEB einzurichten, um kostenlos Geld abheben zu können. Des Weiteren besteht über die SEB Bank ebenso die Möglichkeit eine Kreditkarte zu beantragen.
Für alle Austauschstudenten richtet die SEB-AG Bank kostenfreie Studentenkonten ein. Die Eröffnung dieser ist online möglich.
Sprachkurs an der Gasthochschule
40. Sollte man die Landessprache perfekt sprechen können?
Natürlich braucht man die Landessprache, um sich verständlich machen zu können; dazu bieten die Partnerhochschulen auch regelmäßig Kurse an, um die Kenntnisse zu verbessern. Bei den Vorlesungen, Übungen, Seminaren etc. ist es allerdings so, dass in vielen Ländern außer Großbritannien (z.B. Skandinavien, Polen, Niederlande) ausreichend viele oder sogar alle Veranstaltungen in Englisch angeboten werden. Dagegen wird - wie in Deutschland - z.B. in Frankreich, Spanien oder Italien die eigene Landessprache als ausschließliche Sprache auch an den Hochschulen verwendet. Dazu ist es unbedingt erforderlich, sich genau über die Partnerhochschulen zu informieren.
41. Brauche ich auf jeden Fall einen Sprachtest?
42. Wird jeweils vor Semesterbeginn an den Auslandsuniversitäten ein Sprachkurs angeboten?
Einige Universitäten bieten zu Beginn des akademischen Jahres, also im Wintersemester, extra für ausländische Studierende einen Sprachkurs an bzw. es wird ein Sprachkurs parallel zum Studium angeboten. Die jeweiligen Websites der Universitäten (Partnerhochschulen) geben hierzu Auskunft. Ansonsten bei den Erasmus-Koordinatoren im Ausland erfragen.
Im Rahmen des ERASMUS+Programmes werden jedoch kostenlose Online-Sprachkurse angeboten, die Sie nach Absolvierens des Online-Sprachtests belegen können.
43. Wer übernimmt die Kosten für diesen Sprachkurs?
Generell muss davon ausgegangen werden, dass Kosten für Sprachkurse im englisch-, französisch-, spanisch- und italienischsprachigen Raum privat getragen werden müssen.
Ansonsten kann man sich für geförderte Sprachkurse bewerben. Sie beinhalten die Sprachen Niederländisch, Dänisch, Finnisch, Schwedisch und Portugiesisch. Nähere Informationen bekommen Sie beim International Center.
Vorgehen nach der Rückkehr
44. Wie sieht der Prozess nach der Rückkehr aus?
45. Muss ich in jedem Fall einen Erfahrungsbericht erstellen
Ja, damit Studierende ebenso wie Sie damals die Möglichkeit haben, etwas über die Gasthochschule und die Gegend sowie über Ihre individuellen Erfahrungen zu erfahren. Ein Erfahrungsberichtformular finden Sie unter Formulare
Ein Exemplar wird an Frau Hartz gemailt und ein zweites an Frau Grunwald vom International Center.
Außerdem ist das Einreichen des Erfahrungsberichtes Voraussetzung für die Auszahlung der zweiten Rate des Mobilitätszuschusses. (Siehe Frage 41)
46. Wie und bei wem lasse ich meine im Ausland erbrachten Scheine anrechnen?
Erst mit dem abgestempelten und signierten ToR der Gasthochschule können die im Ausland erbrachten Scheine angerechnet werden. Wenn Sie Scheine am Lehrstuhl für Mikroökonomie anerkennen lassen möchten, müssen Sie die Leistungsnachweise sowie umfangreiche Informationen über die Veranstaltungen/ das Fach bei Prof. Raff, Ph.D. einreichen. Bei allen anderen VWL-Scheinen wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Lehrstühle/ Fachbereiche und die zugehörigen Professoren. Es können nur wirtschaftswissenschaftliche Scheine angerechnet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Anrechnung von Auslandsscheinen bei Herrn Prof. Raff, Ph.D. nur in seiner Sprechstunde erfolgen kann. Können Sie zu dem Zeitpunkt nicht, so vereinbaren Sie bitte mit dem Sekretariat einen anderen Termin. Eine Anrechnung der Scheine ist außerhalb seiner Sprechstunde oder ohne vorherige Anmeldung NICHT möglich.
Achtung: Die Anerkennung eines Scheines ist nicht möglich, wenn für den Schein im Ausland nur Gruppenarbeit geleistet wurde ohne jegliche Individualleistung (z.B. Klausur, eigene Hausarbeit).
Bitte achten Sie darauf, dass Sie gemeinsam mit den anderen „Outgoings“ Ihrer Gastuniversität zu Prof. Raff, Ph.D. gehen. Grund: Nur so ist eine Gleichbehandlung gewährleistet.
Sonstige Informationen
47.Was ist „Erasmus+" ?
Bereits 1987 wurde das ERASMUS-Programm vom Rat der Europäischen Gemeinschaft ins Leben gerufen. Benannt wurde es nach dem bedeutenden Humanisten Erasmus von Rotterdam. Ziele des Programmes waren und sind es, die Mobilität der Studierenden zu erhöhen, der fortschreitenden Einigung Europas Rechnung zu tragen und durch persönliche Kontakte die Programmteilnehmer, die Universitäten und letztlich die einzelnen Länder einander näher zu bringen. "LLP" ist der Name eines umfangreichen Austauschprogramms der EU, der Teil für die Hochschulen heißt "Erasmus". Seit 2014 sind die unterschiedlichen Auslandsprogramme der Europäischen Kommission unter dem Namen ERASMUS+ zusammengefasst.
48.Was beinhaltet ERASMUS+?
49. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich bei der Auswahl der Universitäten meine Erstpräferenz erhalte?
Das hängt davon ab, wie gut Sie die Auswahlkriterien erfüllen und wie hoch Ihre Konkurrenz ist. Deshalb kann diese Frage nicht im Voraus beantwortet werden.
50. Gibt es eine Strategie die Universitäten so zu ranken, dass ich meine Erstpräferenz erhalte?
51. Wann können meine Unterlagen abgestempelt werden?
52. Werden im Ausland erbrachte Scheine anerkannt, wenn diese nicht an einer Kieler Partneruniversität erworben wurden?
Diese Frage kann Ihnen nur der zuständige Professor (siehe auch Frage 53) beantworten. Wichtig dabei ist, dass Sie sich zuvor über den Inhalt der Vorlesung im Ausland (Gliederung der Vorlesung im Internet etc.) informieren, da der Professor sonst keine Entscheidung bzgl. der Anrechnung treffen kann.